Anforderungen an den Hund
Vorraussetzungen für eine sichere und zielgerichtete Arbeit in der hundgestützten Pädagogik und Therapie
Damit in der Schule oder einer sonstigen therapeutischen oder pädagogischen Einrichtung auch alles reibungslos abläuft, ist es wichtig, dass Ihr Hund eine hochwertige Ausbildung erhält. Denn auch für die Eltern und Einrichtungsverantwortlichen gilt: Sicherheit geht vor! Der Schulhund, Kindergarten-/Horthund oder therapeutisch-pädagogischer Begleithund benötigt daher wichtige Voraussetzungen und ideale Wesenseigenschaften um gefahrlos eingesetzt werden zu können. Ein nicht gut geeigneter und ausgebildeter Hund könnte Kinder oder erwachsene Menschen gefährden. Besonders der Kinderschutz muss in der tiergestützten Pädagogik und Intervention oberste Priorität erhalten! Auch darf der Hund selber im Rahmen des Tierschutzes nicht überfordert werden.
Eine gute Hund-Halter-Bindung ist die Basis
Der Besitzer eines Schulhundes/Therapiehundes muss ausgebildeter Pädagoge und Besitzer sein. Bei einem Kindergartenhund oder Horthund ist eine Zusammenarbeit des Erziehers mit einem Pädagogen oder Therapeuten anzustreben. Bei einem therapeutisch-pädagogischen Besuchshund muss keine besondere Ausbildung des Hundeführers vorhanden sein. Die Ausbildung sollte immer von dem Hund und der Hundeführerin gemeinsam durchgeführt werden.
Der Hund lebt im Optimalfall bei dem Hundeführer im Haus. Er wird freundschaftlich und fürsorglich behandelt. Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen des aktuellen Tierschutzgesetzes und der Hundehalterverordnung (im Link von Niedersachsen) des jeweils zuständigen Landes werden befolgt. Der Hundeführer sollte dazu in der Lage sein Stresssymptome und das Ausdrucksverhalten des Hundes zu erkennen und folgerichtig zu reagieren.
Ein regelmäßiges Gesundheitsattest vom Tierarzt stellt seine grundsätzliche Gesundheit sicher. Ist der Hund akut krank, darf er nicht mit in die pädagogische oder therapeutische Einrichtung und muss zeitnah beim Tierarzt vorgestellt werden. Um die Gesundheit der Kinder und des Hundes zu gewährleisten wird der Hund mindestens alle 2-3 Monate entwurmt und regelmäßig geimpft. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung nachweislich zwingend erforderlich.